Matthias's blog

Netzfunde - aktuelle und angestaubte Ereignisse aus der Automobilwelt - VW klagt gegen DENIC

Netzfunde - hört sich doch gut an :-) Künftig wird es im vw-resto Blog auch kurze Kommentare und Fundstücke geben. Von Erheiterung über Staunen bis Kopfschütteln wird einiges dabei sein. Die letzten Monate habe ich einige Themen gesammelt, jedoch aus privaten Gründen nicht geschaft zu verwerten und online zu stellen. Es gibt dummerweise noch eine Welt neben den vier Rädern und neben diesem Blog hier. In einer stillen Minute hat sich dann noch das neue website-baby blogdas.net dazugesellt. Hier wird es sich dann weniger um vier Räder drehen.

Der heutige und erste Netzfund geht auf die Rechtsanwaltskanzlei Terhaag & Partner unter deren Webauftritt http://www.aufrecht.de zurück. Dort werden u.a. Urteile bezüglich Klagen die mit dem Thema Internet in Zusammenhang stehen veröffentlicht. Unsere Freunde von Volkswagen hatten seinerzeit beim DENIC die Domain http://www.vw.de eingefordert, um nicht einen Nachteil ggü. BMW mit http://www.bmw.de zu haben. Es ist ein bischen hanebüchen, dass hier wieder mit aller Macht und Geld vorangegangen wird wenn man sich die Begründung anschaut. Im Nachinein ist vw.de nur eine Umleitung zu volkswagen.de. Also kann es so wichtig nun auch nicht sein. Oder doch? Selbst Internet-Anfänger werden nicht vw.de in die Adressleiste des Browsers eingeben sondern eine Datenkrake wie Google oder Bing benutzen und dort "vw" eingeben. Und was bekommt man als Ergebnis?

screenshot 28.08.2014 Suche: "vw" bei Google

Werbeanzeigen. Was sonst. Nummer 1: Werbung von Volkswagen. Nummer 2: Werbung von Volkswagen Nutzfahrzeuge. Und dann? Das erste "Suchergebnis", wenn man das so nennen kann: volkswagen.de Und wo ist vw.de??? Wenigstens danach erscheinen Topaktuelle News zu schwerwiegenden Gesetzesbrüchen... Und schon wären wir wieder bei den Netzfunden und der Kreis schliesst sich ;-)

Hier das Zitat von aufrecht.de:

Leitsätzliches
Der typische Internet-Nutzer sucht nach bekannten Kürzeln, sodass durch die Verweigerung der Eintragung eine Ungleichbehandlung des VW-Konzerns im Verhältnis zu solchen anderen Automobilherstellern vorliegt, deren Marke als Second-Level-Domain unter der Top-Level-Domain ".de" eingetragen wurde, z. B. www.bmw.de. Die Auslegung des Merkmals des "üblicherweise zugänglichen Geschäftsverkehrs" führt dazu, dass die Denic eine Leistung erbringen muss, die es bislang nicht im Sortiment hat. Es kann in diesem Zusammenhang nicht darauf abgestellt werden, dass die Denic gemäß ihren Richtlinien Second-Level-Domains, die lediglich aus zwei Buchstaben bestehen, nicht vergibt. Dem Anspruch auf Eintragung kann nicht entgegen gehalten werden, dass die - allenfalls theoretische - Möglichkeit der Zulassung einer Top-Level-Domain ".vw" besteht.

"vw.de" Konzern hat gegenüber der Denic einen Anspruch auf zweistellige Domain - OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 29.04.2008, Az.: 11 U 32/04 (Kart)

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

Entscheidung vom 29. April 2008

Aktenzeichen: 11 U 32/04 (Kart)

 

In dem Rechtsstreit

 

...

 

gegen

...


hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch die Richter ... auf die mündliche Verhandlung vom 26.02.2008 für Recht erkannt:
 

 

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 6. Zivilkammer - vom 07.04.2004 (Az.: 2/6 O 450/03) abgeändert. Der Beklagten wird aufgegeben, den Second-Level-Domain-Namen "vw" unter der Top-Level-Domain ".de" zugunsten der Klägerin zu registrieren, solange nicht eine Top-Level-Domain mit der Buchstabenfolge "vw" eingeführt wird.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 4/5 und die Klägerin 1/5.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann eine Vollstreckung in der Hauptsache gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,00 EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Im Übrigen können die Parteien eine Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.



Entscheidungsgründe:

I.


Die Klägerin, ein weltweit führender und Europas größter Automobilhersteller, verlangt von der Beklagten die Registrierung des Domain-Namens "vw.de". Die Beklagte lehnt dies u. a. im Hinblick auf die Betriebssicherheit im Internet ab.

Die Klägerin hat beantragt, die Beklagte zu verurteilen, den Second-Level-Domain-Namen "vw" unter der Top-Level-Domain ".de" zugunsten der Klägerin zu registrieren.

Die Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen.

Das Landgericht hat die Klage mit Urteil vom 07.04.2004 abgewiesen. Wegen der Begründung sowie aller tatsächlichen Feststellungen wird auf das angefochtene Urteil (Bl. 376-382 d. A.) Bezug genommen.

Mit ihrer Berufung verfolgt die Klägerin ihren erstinstanzlichen Klageantrag weiter. Zur Begründung trägt sie vor, die Domain "vw.de" sei für sie, die Klägerin, von überragend wichtiger Bedeutung. Der typische Internet-Nutzer suche ihr Unternehmen unter dieser Domain und werde in seiner Erwartung enttäuscht. Dadurch erleide sie, die Klägerin, empfindliche Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu ihren Konkurrenten, die sich im Internet unter ihrem bekannten Kürzel präsentieren können.

Eine Verweigerung der Eintragung könne daher nur durch besonders gewichtige Interessen der Beklagten gerechtfertigt sein. Anerkennenswerte Interessen der Beklagten bestünden jedoch nicht. Sämtliche vom Landgericht für maßgeblich gehaltenen Punkte träfen nicht zu. Die Beklagte diskriminiere sie, die Klägerin, im Vergleich zu anderen Automobilherstellern ohne sachlich gerechtfertigten Grund und behindere sie unbillig.

Die Beklagte sei daher aus §§ 20, 33 GWB verpflichtet, die Domain "vw.de" für sie, die Klägerin, einzutragen.

Die Klägerin beantragt:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des am 07.04.2004 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2-06 O 450/03, verurteilt, den Second-Level-Domain-Namen "vw" unter der Top-Level-Domain ".de" zugunsten der Klägerin zu registrieren.

Die Beklagte beantragt, die Berufung zurückzuweisen.

Sie verteidigt das erstinstanzliche Urteil unter Wiederholung und Vertiefung ihres früheren Vortrags. Insbesondere weist sie darauf hin, dass die Klägerin bei anderen Domain-Vergabestellen und bei ihr, der Beklagten, über zahlreiche registrierte Domains unter der Top-Level-Domain ".de" verfüge. Die Klägerin werde keineswegs daran gehindert, ihr Unternehmen und ihre Produkte im Internet und insbesondere unter der Domain ".de" zu präsentieren.

Die Beklagte bestreitet, dass die Fahrzeuge der Klägerin vor allem unter der Kurzbezeichnung "VW" bekannt seien. Auch in ihren eigenen Werbeauftritten verwende die Klägerin das Kürzel "VW" im Text praktisch nicht. Es sei nicht ersichtlich, dass das Kürzel unter diesen Umständen eine solche Bedeutung habe, wenn es um die Registrierung einer Domain gehe.

Daneben machten die rasante Entwicklung neuer Domains und die erheblichen Registrierungszahlen deutlich, dass andere Domains zur Verfügung stehen, die mit der Top-Level-Domain ".de" funktionell austauschbar seien. So lasse die Einführung der Top-Level-Domain "eu" einen erheblichen Bedeutungsverlust der alten EU-Länder Domains erwarten.

Diese Entwicklung müsse bei der Beurteilung der Marktstellung von Registrierungsstellen Berücksichtigung finden. Die Überlegungen des Bundesgerichtshofs in der Ambiente-Entscheidung vom Mai 2001 dürften fast 3 % Jahre später nicht ohne eingehende Prüfung der veränderten Marktsituation übernommen werden. Ehemals starke Marktstellungen würden gerade in jüngster Zeit durch das Aufkommen neuer, konkurrierender Interessen rasch abgeschmolzen.

Selbst wenn es sich bei ihr, der Beklagten, um ein marktbeherrschendes Unternehmen im Sinne des § 20 GWB handele, werde die Klägerin von ihr weder unbillig behindert, noch gegenüber gleichartigen Unternehmen diskriminiert. Die Klägerin verlange eine Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte. Alle von ihr genannten Beispiele für Domains aus dem Bereich der Kfz.-Hersteller entsprächen den Vorgaben der Registrierungsrichtlinien, weil die registrierten Firmenbezeichnungen mehr als zwei Buchstaben haben. Sie, die Beklagte, halte sich streng an ihre eigenen Registrierungsrichtlinien.

Ebenso wenig sei eine Behinderung der Klägerin ersichtlich. Aufgrund der mannigfaltigen Darstellung der Klägerin im Internet unter den unterschiedlichsten Domains und einer vergleichsweise geringen Anzahl von Anfragen unter der nunmehr begehrten Internet-Adresse sei davon auszugehen, dass die Klägerin in adäquater, konkurrenzfähiger Weise im Internet präsent sei und von einer Beschränkung der geschäftlichen Entfaltungsfreiheit nicht die Rede sein könne.

Selbst wenn man eine Behinderung der Klägerin im Sinne von § 20 GWB annehmen wollte, wäre sie jedenfalls sachlich gerechtfertigt und nicht unbillig. Die Gruppe der drei- und mehrstelligen Domain-Namen unterscheide sich von der Gruppe der ein- und zweistelligen durch technische Probleme, weshalb rund 80 % aller weltweit vorhandenen privaten oder staatlichen Registrierungsstellen zweistellige Domains nicht zuließen.

Angesichts der allenfalls minimalen Erschwernis für einen eingeschränkten Personenkreis, die Klägerin im Internet unter "vw.de" zu finden einerseits und der technischen Risiken für die allgemeine Betriebssicherheit des E-Mail-Verkehrs und des Internets, sowie Funktion und Aufgabenstellung der Beklagten andererseits sei es ihr, der Beklagten, nicht zuzumuten, Second-Level-Domains zu registrieren, die ein anerkannt hohes Störpotential aufwiesen.

Selbst die Eintragung derartiger Adressen unter Löschungsvorbehalt übersteige den für sie, die Beklagte, zumutbaren Prüfungsaufwand. Sie müsse ein Register sämtlicher potentiell problematischer Domains erstellen und regelmäßig mit der sich ständig ändernden Länder-Domain-Liste abgleichen.

Wegen der weitergehenden Einzelheiten des Parteivortrags wird ergänzend auf die in der Berufungsinstanz gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen.

Der Senat hat Beweis erhoben durch Einholung eines Sachverständigengutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. ... gemäß Beweis-Beschluss vom 28.06.2005 (Bl. 746-748 d. A.). Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf das Sachverständigengutachten vom 09.06.2006 sowie auf das Ergänzungsgutachten vom 01.06.2007 verwiesen.



II.


Die zulässige Berufung hat auch in der Sache Erfolg.

Der Klägerin steht der geltend gemachte Anspruch auf Registrierung gemäß §§ 20 Abs. 1, 33 Abs. 1, Abs. 3 GWB - derzeit - zu.



1.)


Die Beklagte ist Normadressatin des § 20 GWB. Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 13.02. 2007 (Az.: 11 U 24/06-Kart.) ausgeführt:

"Die Beklagte ist Normadressatin des § 20 GWB. Sie hat eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist. Nach dem für die Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes geltenden Bedarfsmarktkonzept sind auf Angebotsmärkten sämtliche Erzeugnisse gleichwertig, die sich nach ihren Eigenschaften, ihrem wirtschaftlichen Verwendungszweck und ihrer Preislage so nahe stehen, dass der verständige Verbraucher sie als für die Deckung eines bestimmten Bedarfs geeignet in berechtigter Weise abwägend miteinander vergleicht und als gegeneinander austauschbar ansieht.

Aus Sicht desjenigen, der gewerbliche Leistungen über das Internet bewerben oder anbieten will, sind die von der Beklagten verwaltete Top-Level-Domain .de und generische oder gar ausländische Top-Level-Domains nicht in diesem Sinne austauschbar. Zwar können diese Anbieter in technisch gleichwertiger Weise grundsätzlich über jede registrierte Domain erreicht werden. Zutreffend hebt die Klägerin jedoch darauf ab, dass die von der Beklagten zugeteilten Second-Level-Domains unter der Top-Level-Domain ".de" in der Bundesrepublik Deutschland in besonderem Maße populär sind.

Dies folgt schon aus der Vielzahl der registrierten Domains. Inländische Interessenten an den von der Klägerin angebotenen Leistungen werden deshalb nach aller Lebenserfahrung eher nach einer .de-Domain als nach einer sonstigen Second-Level-Domain suchen. Soweit die Beklagte dies bestreitet, kann dem nicht gefolgt werden. Dies wird ferner dadurch bestätigt, dass nicht nur die Klägerin und ihre Hauptkonkurrentin, die (…) AG, sondern zahlreiche größere Unternehmen neben Domains mit anderen ccTop-Level-Domains und generischen Top-Level-Domains zusätzlich Second-Level-Domains mit der Top-Level-Domain.de halten.

Insofern hat sich an der Feststellung des Senats in der Sache Ambiente.de (NJW 2001, 376) auch nicht dadurch etwas geändert, dass generische Top-Level-Domains, wie .com, in den letzten Jahren stärkere Zuwächse verzeichnet haben, als die von der Beklagten verwaltete Top-Level-Domain. Diese Stellung hat die Beklagte auch auf dem räumlich relevanten Markt. Dies ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Maßgeblich ist dafür, ob in dem betreffenden Gebiet die Marktgegenseite tatsächliche räumliche Ausweichmöglichkeiten hat (BGH GRUR 2004, 255 - Strom und Telefon I; Ruppelt in: Langen/Bunte, Handbuch des Deutschen und Europäischen Kartellrechts, 2. Aufl. § 19 Rn. 25). Nach § 19 Abs. 2 S. 3 GWB kann der räumlich relevante Markt weiter sein als der Geltungsbereich des GWB.

Vorliegend ist dies jedoch nicht der Fall, da das Kriterium für die Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes, nämlich die besondere Bedeutung der .de-Domain, im Wesentlichen auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist, für die sie gerade das Herkunftskennzeichen darstellt. Auf in anderen Staaten verfügbare ccTop-Level-Domains können an .de-Domains Interessierte nicht in gleichwertiger Weise verwiesen werden".

Hieran hält der Senat fest. Es ist nichts dafür ersichtlich, dass sich an dieser Beurteilung in einer Parallelsache aufgrund des seither verstrichenen Zeitraums Änderungen ergeben hätten.

Die Klägerin begehrt eine Leistung in einem Geschäftsverkehr, der gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist. Gleichartige Unternehmen sind alle Unternehmen und insbesondere Kraftfahrzeughersteller, die für ihre Werbeauftritte im Internet nach der Registrierung unter der Top-Level-Domain ".de" nachsuchen. Bei der beanspruchten Registrierung einer nur aus zwei Buchstaben bestehenden Second-Level-Domain handelt es sich um einen üblicherweise zugänglichen Geschäftsverkehr.

Ob ein Geschäftsverkehr üblicherweise zugänglich ist, bestimmt sich nicht nach der Geschäftspraxis des in Anspruch genommenen Unternehmens, sondern danach, was sich innerhalb der in Betracht kommenden Kreise in natürlicher wirtschaftlicher Entwicklung als allgemein geübt und angemessen empfunden herausgebildet hat (BGH GRUR 1993, 146, 147 - Stromeinspeisung; Schultz in: Langen/Bunte, Kartellrecht, 10. Aufl. § 20 Rn. 102).

Dies kann auch dazu führen, dass das Unternehmen eine Leistung erbringen muss, die es bislang nicht in seinem Sortiment hat. Andernfalls würde man die Anwendbarkeit des § 20 GWB in die Disposition des Norm-Adressaten stellen (Schultz a.a.O. Rn. 103 f.). Um den Anwendungsbereich des § 20 Abs. 1 GWB nicht unangemessen zu verkürzen, ist bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals des üblicherweise zugänglichen Geschäftsverkehrs ein eher weiter Maßstab anzulegen (BGH GRUR 1968, 159 - Rinderbesamung II; Schultz, a.a.O. Rn. 106).

Daher kann nicht darauf abgestellt werden, dass die Beklagte gemäß ihren Richtlinien Second-Level-Domains, die lediglich aus zwei Buchstaben bestehen, nicht vergibt. Vielmehr ist der üblicherweise zugängliche Geschäftsverkehr in der Zuteilung von Second-Level-Domains unter der Top-Level-Domain ".de" überhaupt zu sehen. Die Gründe, weshalb die Beklagte zweistellige Buchstabenkombinationen nicht vergibt, sind erst bei der Frage des sachlichen Grundes bzw. der Interessenabwägung zu berücksichtigen (Senats-Urteil v. 13.02.2007, Az.: 11 U 24/06 (Kart)).

Zu Recht ist das Landgericht in dem angefochtenen Urteil deshalb auch davon ausgegangen, dass eine Ungleichbehandlung der Klägerin im Verhältnis zu solchen Automobilunternehmen vorliegt, deren Marke als Second-Level-Domain unter der Top-Level-Domain ".de" eingetragen wurde. Dies trifft z. B. für die Domain www.bmw.de zu.

Anders als das Landgericht hält der Senat die Ungleichbehandlung der Klägerin jedoch - jedenfalls derzeit - nicht für sachlich gerechtfertigt.

a) Ob die Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt ist, ist aufgrund einer umfassenden und einzelfallbezogenen Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB vorzunehmen (Schultz, a.a.O. § 20 Rn. 121 ff. m. w. N.).

Dabei ist auf Seiten der Klägerin zu berücksichtigen, dass Internet-Nutzer, die an den Leistungen der Klägerin interessiert sind, das Angebot der Klägerin im Internet eher unter der kurzen und prägnanten berühmten Kennzeichnung VW und der in Deutschland üblichen und beliebten Top-Level-Domain ".de" suchen werden (vgl. schon Senat a.a.O. für die Suche unter einer Telefon-Nummer). Der Nachteil, den die Klägerin dadurch konkret erleidet, dass sie unter dieser Domain derzeit nicht aufzufinden ist, ist zwar nicht konkret zu ermessen.

Denn es ist nicht bekannt, inwieweit sich Interessenten für die von der Klägerin angebotenen Leistungen auf einen Zugangsversuch beschränken oder entweder einen weiteren Zugangsversuch unter der Firmenbezeichnung der Klägerin "Volkswagen" unternehmen bzw. die Bezeichnung "VW" in eine Suchmaschine eingeben, von wo sie ohne Weiteres auf die Web-Seite der Klägerin gelangen können. Die Weigerung der Beklagten hindert die Klägerin im Übrigen keineswegs daran, ihre Leistung anzubieten oder zu erbringen, weil die Klägerin über zahlreiche Internet-Adressen erreicht werden kann.

Das Gewicht des Nachteils, den die Klägerin dadurch erleidet, dass sie nicht unter der gewünschten Second-Level-Domain erreichbar ist, lässt sich somit nur schwer einschätzen. Dennoch ist davon auszugehen, dass zumindest ein gewisser Anteil der Internet-Nutzer die Suche nach der Web-Seite der Klägerin aufgeben wird, wenn sie nicht unter der zuerst angewählten Domain erreichbar ist.

b) Das Interesse der Beklagten, die beanspruchte zweistellige Buchstabenfolge nicht als Domain vergeben zu müssen, besteht - nach ihrer Darstellung - zum einen darin, dass es zu möglichen Störungen im Internetverkehr kommen kann, zum anderen, dass sie in der Folge auch Ansprüchen nicht nur von Wettbewerbern der Klägerin, sondern von Unternehmen aller Branchen und von Privatpersonen auf die Registrierung von Domains mit zweistelliger Buchstabenfolge ausgesetzt sein könnte. Die Berücksichtigung dieses Interesses setzt freilich voraus, dass die Beklagte sachliche Gründe hat, eine solche Registrierung abzulehnen.

Die Beklagte hat sich auf Stellungnahmen der ... bezogen, in denen diese Zurückhaltung bei der Vergabe zweistelliger Second-Level-Domains empfiehlt (Schreiben v. 09.09.2001 u. 01.12.2000 = Anlagen B 13, B 14), sowie auf die Beschreibung möglicher technischer Schwierigkeiten in dem C-Dokument RFC 1535 (deutsche Übersetzung in Anlage BE 27 = Bl. 616 f. d. A.). Wie der Sachverständige Prof. Dr. ... in seinem Gutachten vom 09.06.2006 (dort S. 6 unten) ausgeführt hat, liegt das in RFC 1535 angesprochene Problem darin begründet, dass es möglich sein soll, Rechner, die sich in der eigenen Second-Level-Domain befinden, ohne explizite Angabe der Domain zu erreichen.

Derartige Probleme können nach den Ausführungen des Sachverständigen sowohl bei der Nutzung des Internets wie auch bei der E-Mail-Nutzung auftreten, indem der Nutzer zu einer falschen Web-Seite geleitet wird oder E-Mails falschen Adressaten zugestellt werden. Nachteile hat dabei nicht nur der Anwender, der sich in einer potentiell problematischen Second-Level-Domain befindet, sondern Nachteile können alle Anwender haben, die sich unterhalb der gleichlautenden Top-Level-Domain befinden.

Weiter hat der Sachverständige ausgeführt, dass zwar Hinweise auf aktuelle und konkrete Vorfälle nicht gefunden werden konnten, ein vorbeugendes Vermeiden von potentiellen Problemen aber sehr angebracht sei. Aus technischer Sicht sei daher ein Verzicht auf Second-Level-Domains, zu denen gleichlautende Top-Level-Domains existieren, sinnvoll. Zusammenfassend ist der Sachverständige der Auffassung, dass das beschriebene Problem bei allen Second-Level-Domains auftreten kann, die gleichlauten wie vorhandene Top-Level-Domains, also auch für solche, die aus drei oder mehr Buchstaben bestehen, während bei Second-Level-Domains ohne gleichlautende Top-Level-Domain - unabhängig von der Länge - kein Problem bestehe (Sachverständigengutachten S. 9).

Der Sachverständige hat darüber hinaus dargelegt, dass die in RFC 1535 beschriebenen technischen Probleme für die Resolver-Software ... in der Version 4.8.1. bestehen, während die Version 4.9.2 die erste problembereinigte Version gewesen sein dürfte. Der Sachverständige schließt daraus, dass aufgrund der üblichen Vorgehensweise in der Software-Entwicklung diese (bessere) Lösung auch in allen Folgeversionen eingesetzt wurde. Von dem technischen Problem betroffen seien daher alle Versionen vor 4.9.2, ohne dass genau feststellbar wäre, bei wie vielen Servern tatsächlich heute noch die entsprechende Software eingesetzt würde.

Bei seinen weiteren Untersuchungen kommt der Sachverständige zu der Überzeugung, dass heute noch weniger als 3,5 % der untersuchten Nameserver mit der problematischen Software ausgestattet seien (Sachverständigengutachten S. 10). Insgesamt nimmt er aufgrund einer Untersuchung von in Unternehmen, Endkundenprovidern und Kommunen betriebenen Nameservern an, Nameserver, die für die beschriebenen technischen Probleme anfällig seien, würden mittlerweile selten betrieben, wobei der Sachverständige die Obergrenze der anfälligen Nameserver mit maximal 2 % und die Obergrenze der betroffenen Internet-Nutzer mit deutlich unter 5 % schätzt, ohne dass es sich hierbei um wissenschaftlich erwiesene Daten handelt.

Der Sachverständige hat sich in seinem Ergänzungsgutachten vom 01.06.2007 mit den Einwendungen der Parteien nochmals intensiv auseinandergesetzt, ohne dass dies zu Änderungen an dem Ergebnis seines Gutachtens vom 09.06.2006 geführt hätte.

c) Nach den Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr. ... geht von einer Domain "vw.de" derzeit kein technisches Risiko aus. Das ist zwischen den Parteien auch unstreitig, wie in der mündlichen Verhandlung am 26.02.2008 von der Beklagten nochmals ausdrücklich bestätigt wurde. Nicht auszuschließen ist aber nach den Ausführungen des Sachverständigen und der Beklagten, dass die in dem Dokument C 1535 beschriebenen technischen Probleme auftreten könnten, sobald eine Top-Level-Domain ".vw" eingeführt würde, ohne dass die Feststellungen des Sachverständigen hierüber eine konkrete Prognose zum Risikofaktor erlaubten.

Darüber hinaus macht die Beklagte geltend, die ISO-Liste der länderbezogenen Top-Level-Domains sei ständigen Veränderungen unterworfen, und es bestehe jederzeit die Möglichkeit, dass auch eine Top-Level-Domain ".vw" eingeführt und damit die Domain "vw.de" im Sinne von RFC 1535 technisch problematisch werden könne.

Ob ein sachlicher Grund die Ungleichbehandlung rechtfertigt, ist aufgrund einer umfassenden, einzelfallbezogenen Interessenabwägung zu entscheiden. Dabei muss von dem Grundsatz ausgegangen werden, dass auch der Norm-Adressat des § 20 Abs. 1 u. 2 GWB sein unternehmerisches Verhalten so ausgestalten kann, wie er es für wirtschaftlich richtig und sinnvoll hält (BGH GRUR 2003, 893 - Füllertransporte), wobei allerdings willkürliches Verhalten nicht privilegiert sein darf.

Ferner muss die den Wettbewerb beschränkende Maßnahme des Norm-Adressaten objektiv sachgemäß und angemessen sein (BGH, BB 1979, 1678 - Vermittlungsprovision für Flugpassagen II; Markert in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl. § 20 Rn. 142), was in erster Linie die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und damit die Wahl des mildesten Mittels erfordert.

Wägt man die Interessen der Klägerin gegenüber denjenigen der Beklagten in Bezug auf den konkret zu entscheidenden Sachverhalt ab, so erscheinen die Belange der Beklagten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB derzeit nicht ausreichend, um eine sachliche Ungleichbehandlung der Klägerin gegenüber anderen Unternehmen und insbesondere Kraftfahrzeugherstellern zu rechtfertigen.

Der Senat hat in seiner bereits erwähnten Entscheidung vom 13.02.2007 den Interessen und Belangen der Beklagten den Vorzug im Hinblick darauf eingeräumt, dass im dortigen Fall von einer tatsächlich bestehenden, wenngleich nur als sehr gering einzustufenden Gefahr einer Störung des Internetverkehrs auszugehen war. Insbesondere ist der Beklagten zuzubilligen, nur solche Second-Level-Domains zu vergeben, die eine Störung vollkommen ausschließen.

Diese Voraussetzung ist aber sowohl nach den Feststellungen des Sachverständigen Prof. Dr. ..., wie nach dem übereinstimmenden Vortrag der Parteien hier derzeit unstreitig gegeben. Vor diesem Hintergrund erscheint es damit sachlich nicht gerechtfertigt, der Klägerin die begehrte Domain generell und ohne Einschränkung zu versagen, weil im Hinblick auf die - allenfalls theoretische - Möglichkeit der Zulassung einer Top-Level-Domain ".vw" sich das von dem Sachverständigen beschriebene Risiko möglicherweise in Zukunft verwirklichen könnte.

Die Wahrscheinlichkeit der Zulassung einer Top-Level-Domain, die aus der gleichen Buchstabenfolge wie die berühmte Marke der Klägerin besteht, ist zwar nicht auszuschließen, aber nach derzeit möglicher Einschätzung doch gering. Soweit die Beklagte vorträgt, die Liste aller länderbezogenen Top-Level-Domains ändere sich laufend, so dass schon morgen ".vw" eingeführt werden könne, erscheinen diese Überlegungen eher akademischer Natur.

Die Beklagte hat nicht aufgezeigt, welche Staatenbildung zu einer entsprechenden Ergänzung der Länderliste mit geographischen Top-Level-Domains führen könnte. Im Hinblick darauf, dass derzeit ein Risiko im Zusammenhang mit der begehrten Registrierung nicht besteht und die Gefahr einer Kollision wegen gleichlautender Top-Level-Domain und Second-Level-Domain als zumindest nicht sehr wahrscheinlich einzuordnen ist, hält der Senat die von der Beklagten gegen eine derzeitige Registrierung angeführten Gründe für nicht ausreichend.

e) Die mit dieser Entscheidung möglicherweise verbundenen Registrierungswünsche anderer Internet-Teilnehmer vermögen an diesem Ergebnis nichts zu ändern. Muss derzeit ein Anspruch der Klägerin aus §§ 20, 33 GWB auf Registrierung bejaht werden, weil sachliche Gründe eine Ungleichbehandlung mit anderen Unternehmen nicht rechtfertigen, so trägt der Verweis der Beklagten auf mögliche Probleme im Hinblick auf Registrierungswünsche Dritter im Ergebnis nicht.

Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 13.02.2007, weil auch insoweit zu berücksichtigen ist, dass in jenem Fall bereits von einer konkreten, wenn auch wenig wahrscheinlichen Gefährdung des Internetverkehrs auszugehen war. Besteht eine solche konkrete Gefährdung derzeit nicht, so kann - auch wenn der Norm-Adressat des § 20 GWB sein unternehmerisches Verhalten so ausgestalten kann, wie er es für wirtschaftlich richtig und sinnvoll hält - der Anspruch der Klägerin nicht unter Hinweis auf das mögliche Anspruchsverhalten Dritter zurückgewiesen werden.

f) Die Entscheidung des Senats beruht darüber hinaus auf dem Umstand, dass eine Registrierung der Klägerin unter der Second-Level-Domain "vw" in diesem Fall ohne besonderen technischen Aufwand entfallen könnte, wie der Justitiar der Beklagten in der mündlichen Verhandlung bestätigt hat. Da die Beklagte aufgrund der derzeitigen technischen Erkenntnismöglichkeiten und Bedingungen im Hinblick auf mögliche Risiken kollidierender Top- und Second-Level-Domains mit gleicher zweistelliger Buchstabenfolge eine Registrierung nur unter der Bedingung der Nichteinführung einer gleichlautenden Top-Level-Domain vorzunehmen braucht, erscheint auch die befürchtete Gefahr einer Vielzahl von juristischen Auseinandersetzungen wegen Registrierungswünschen Dritter oder ein Streit um die Frage, ob die Klägerin auf ihrer Registrierung in einem solchen Fall "verzichten müsste", entbehrlich.

Entfiele die Registrierung zunächst, so müsste ein Anspruch auf weitere Registrierung auf der Grundlage des dann aktuellen Standes der Technik geprüft werden.

Unter Würdigung all dieser Umstände ist die pauschale Verweigerung einer Registrierung ohne jedes Risikos nicht die Wahl des mildesten Mittels und hält einer Überprüfung am Maßstab des § 20 GWB nicht stand.

g) Der Klägerin kann jedoch nur ein auflösend bedingter Anspruch zuerkannt werden, der für den - wie dargelegt unwahrscheinlichen - Fall der Registrierung einer Top-Level-Domain ".vw" entfällt.

Sollte es wider Erwarten zu einer Kollision zwischen Top- und Second-Level-Domain und damit zu einer Situation kommen, in der die beschriebenen technischen Probleme nach derzeitiger Erkenntnismöglichkeit jedenfalls nicht restlos auszuschließen wären, so geht die grundsätzlich zu billigende Entscheidung der Beklagten, der Sicherheit des Internet Vorrang vor den unternehmerischen Interessen der Klägerin einzuräumen, vor. Dies entspricht der Interessenabwägung des Senates in seiner Entscheidung vom 13.02.2007, ohne dass allerdings derzeit für eine solche Interessenabwägung Raum bestünde.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 92 Abs. 1 ZPO und berücksichtigt das anteilige Unterliegen der Klägerin.

Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 708 Nr. 10, 711, 713 ZPO.

Dem Vollstreckungsschutzantrag der Beklagten war nicht stattzugeben, da sie die Voraussetzungen eines nicht zu ersetzenden Nachteils nicht dargelegt hat. Von einer (vorläufigen) Registrierung der Klägerin geht kein nicht zu ersetzender Nachteil aus, weil derzeit die Gefahr technischer Störungen nicht besteht und für den Fall der Registrierung einer Top-Level-Domain ".vw" ein vollstreckbarer Anspruch entfiele.

Der für den Fall der erforderlich werdenden Rückabwicklung einer Vielzahl bereits registrierter Domains von der Beklagten behauptete "Image-Schaden" ist nicht greifbar.

Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Die Entscheidung beruht auf den gleichen Rechtsgrundsätzen wie das Senats-Urteil vom 13.02.2007 (Az.: 11 U 24/06-Kart.), für welches die Voraussetzungen einer Revisionszulassung gemäß Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 04.03.2008 (KZR 18/07) nicht vorlagen.

Die vorliegende Entscheidung kommt lediglich aufgrund der Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Anwendung anerkannter Rechtsgrundsätze zu einem anderen Ergebnis, so dass die Voraussetzungen der Zulassung der Revision auch hier nicht bestehen.

(Unterschriften)

Quelle: http://www.aufrecht.de/urteile/internetrecht/vwde-konzern-hat-gegenueber...

 

Volkswahn auf kleiner Flamme oder Flächenbrand?

So kurz vor Weihnachten könnte man mal wieder in die Luft gehen. Der Volkswahn scheint unheilbar zu sein. Es wird Zeit für den dritten Teil im vw-resto Blog. Vor allem weil nun auch Namen offiziell bekannt werden, die mit Ihren Aussagen ein äusserst grenzwertiges Bild abgeben. Es ist wirklich nicht nur die Rechtsabteilung im Hause Volkswagen die stinkt. Denn die Fahrzeuge im die es hier geht sind im Fahrzeuglebenszyklus nicht enthalten! Worum gehts? Mit den Volkswahn-Berichten und Beiträgen anderer Blogger und sozialen Netzwerken nahm die Sache fahrt auf. Interessanterweise dachte man, das legt sich wieder. Aber wer den Konzern aus WOB kennt, weiss, wenn da einmal ein Stein ins Rollen gekommen ist, ist dieser nur sehr schwer bis gar nicht zu stoppen. Willkommen in einer prozessgesteuerten Welt die für normalsterbliche im Regelfall nicht einfach nachzuvollziehen ist. Nachdem die Abmahnungen privater Fan-Seiten scheinbar abgeebbt ist, viele Fans Ihre Seiten vor lauter Angst aus dem Web genommen haben, brodelt es wohl nach wie vor an der Händlerfront. Fangen wir an und nehmen Bezug auf den Spiegel Bericht vom 18.12.2013 auf http://www.spiegel.de/auto/aktuell/vw-mahnt-ersatzteilhaendler-ab-im-str...

In Wolfsburg ist man sich scheinbar keiner Schuld bewusst und verweist auf Schutzrechte. Für jemanden der die Materie nicht kennt scheinbar normal. Aber, hier geht es darum, das ein Konzern sich Jahrzehnte einen feuchten Dreck um seine ausgelaufenen Fahrzeuge gekümmert hat. Support? Fehlanzeige. Kompetente Ansprechpartner wurden ausgemustert oder mit spannenderen Aufgaben versorgt. Auf einmal tauchen jetzt selbsternannte Experten auf die mit klugen Sprüchen punkten wollen. Ich möchte hier keinen Händler in Schutz nehmen, Markenrechte sind grundsätzlich zu beachten. Aber hier fehlt nach wie vor die Verhältnismäßigkeit mit der gegen Händler vorgegangen wird. Vor allem weil die Abmahnwelle ohne Vorankündigung kam. Man muß bedenken, auf großen vw-spezifischen Veranstaltungen gibt es seit einigen Jahren auch wieder offizielle VW Stände. Man verbringt gemeinsam ein tolles Wochenende und hinterher bekommt man das Messer in den Rücken gestochen?! Wenn der Konzern vorhaben würde, wieder in den Markt zu gehen, dann würde eine Ankündigung viele Probleme beseitigen die eigentlich gar keine sind. Das dann aber noch abstruse Rechtsstreitigkeiten darüber stattfinden, ob meine Firma Volkswarenhaus heisst weil sie "volks" beinhaltet ist lächerlich. Glücklicherweise hat VW gegen den Springer Verlag eine passende Schlappe erlitten.
Um nur die Realität zu zeigen: Für einen Großteil der luftgekühlten Fahrzeuge bzw. Ersatzteile gibt es keine offizielle Quelle mehr. Teile werden nicht mehr produziert. Das Material am Markt ist entweder alt oder reproduziert. Im schlimmsten Fall gar nicht mehr erhältlich.

Es wäre ja der Hammer, wenn Volkswagen 1A Ersatzteile anbieten könnte. So wie andere Automobilhersteller aus Rüsselsheim, Stuttgart oder München.
Traurig ist aber, das bei Classic Parts aber auch die gleichen miesen Reproteile Teile verkauft werden, wie bei den freien Händlern, aber in einer Verpackung, die das Gegenteil suggeriert. Nicht ohne Grund sind die meisten Reproteile aus Brasilien besonders günstig so wie die guten naturgemäß etwas teurer sind. Denn auf der anderen Seite, es gibt bzw. gab genug Händler, die vor 10-20 Jahren den Repro-Schrott zum Edelpreis verhökert haben und auch kein Wort über die miese Qualität verloren haben.

Nochmal: Wenn Volkswagen entsprechend gute Ersatzteile anbieten könnte und bei Schriftzügen und anderen designrechtlich geschützten Teilen Alternativen bieten könnte, wären Verkaufsverbote wahrscheinlich auch mit größerer Akzeptanz versehen. Wenn ich es aber nicht kann, dann lass ich es doch besser sein und überlasse den Markt denen die es können. Aber genau das ist das Problem eines Konzerns der nur noch rein prozessgesteuert funktioniert und auf die Einhaltung aller Prozesse und Regelungen getrimmt ist.

Das große Kotzen kommt jedoch wenn man Aussagen wie die des Classic Parts Mitarbeiters Schwieger im Spiegel Bericht liest. Bestmögliche Ersatzteilversorgung? Na dann verkaufe ich besser alle meine VWs noch bevor diesen Artikel jemand anderes liest. Ich zitiere eine der schlimmsten Meldungen die einem der Teileonkel aus dem ETKA vorliest "Teil entfallen ohne Ersatz!". Und nur einen Bruchteil dieser Teile gibt es im Classic Parts Center. Fahrzeuglebenszyklus? Jau, da wird mit neumodischem Teufelszeugsvokabular um sich geworfen. Fahrzeuglebenszyklus. So etwas gab es 1949 nicht. Herr Nordhoff würde sich im Grabe umdrehen. Nun gut, das könnte daran liegen, dass er auch nur EIN Modell bauen wollte und Facelifts etwas schlimmes waren. Wenn ein Fahrzeug NEU entwickelt wird, gehört HEUTE zweifelsfrei ein entsprechender Fahrzeuglebenszyklusplan dazu. Nur kann man die alten Fahrzeuge NICHT auf einen fiktiven plan stülpen. Vor allem nicht den von Volkswagen. Denn dieser endet mit der Fahrzeugverwertung! Ein Leben eines jeden Fahrzeugs als Oldtimer ist nicht vorgesehen. Auch nicht einzelner Fahrzeuge. Komisch was? Für Konzerne sind Automobile nach spätestens 8Jahren tod, eher früher. Denn aber hier verdient man kein Geld mehr mit den Fahrzeugen. Der Service findet draußen bei den Grauen statt, die in Realität aber eher bunt sind. Nur hat man nach wie vor ein Problem: Die Versorgung mit Spezialteilen ist nicht mehr sichergestelt. Neue Fahrzeuge können dank hinreichender Erfahrung, FEM Berechnung sowie Prüfstands- und Dauerläufen auf einen bestimmten Punkt ausglegt werden, d.h. eine normale Nutzung ohne Reparaturen und Defekte über 20Jahre kann verhindert werden. Denn selbst wenn das Fahrzeug gewartet wird, in den ersten 5Jahren beim Hersteller, es müssen weitere Fahrzeuge verkauft werden - man ist ja Fahrzeughersteller und keine Reparaturkette. Man möchte nur etwas vom großen Kuchen abhaben.

Um auf den Fahrzeuglebenszyklus zurückzukommen: Neben der Verwertung muß man wissen, was ist denn da verbaut worden. Dazu gehört eine hinreichend gute Dokumentation. Das ist bei all den alten Teilen nicht ganz so einfach. Vor allem da dies alles Teile aus der pre-CAD-Ära sind in der Zeichnungen auf Transparent gezeichnet sind. Und keiner der alten Konstrukteure arbeitet noch die sich die Details der Fahrzeuge ausgedacht haben. Und genau das ist das Problem wenn jemand postuliert, das sich Kunden auf geprüfte und freigegebene Ersatzteile verlassen können. Ist klar, vor allem wenn dann billiger Reproschrott aus Brasilien verkauft wird, der vorne und hinten nicht passt. In schicker Originalteil-Verpackung. Das gleiche Teil, das es früher "an jeder Ecke" gab. Doch am Ende des Tages bleibt nur eins: Kauft Ersatzteile da, wo ihr euch wohlfühlt, Preis-Leistung stimmt und das Ergebnis passt. Glaubt nicht, dass ihr beim Hersteller selbst alles bekommt, vergleichen lohnt sich daher. Nicht ohne Grund sind Teilemärkte mit hohem Privat-Verkäufer-Anteil deshalb so interessant. Gucken-Grabbeln-Mitnehmen-Glücklichsein! Das 22. Kever-Winterfestijn steht vor der Tür, am 04. und 05. Januar 2014 mit neuer Location in Maastricht. http://www.keverwinterfestijn.nl/

Lasst und deshalb froh und munter sein, das Geld das Volkswagen von uns haben möchte, gehört uns allein, lustig lustig tralalalala....
Fraglich ist nur, warum kommt WOB nach Jahren auf den Trichter wieder mitzuspielen? War es eine Diplomarbeit oder eher eine Analyse eines Praxissemesters? Hat sich gar ein Promovierter daran gewagt? Ein 5-Jahres-Plan? Kommt es aus dem Marketing oder hat man Manager der oberen Ebene ins VW Museum geführt? Die 60-Jahr Bulli Feier? Man möchte gerne mehr über die Details wissen, die das Management dazu bewegt hat diesen Schritt zu gehen. Welche Gewinne wurden hier in Aussicht gestellt vor allem mit Hinblick auf die Warenbestände? Welche Markenbotschaft soll dabei vermittelt werden? Haben wir eine Markenbotschaft? Vielleicht hilft ein Blick ins "Markenmanagement in der Automobilindustrie - Die Erfolgsstrategien internationaler Top-Manager" aus dem Springer Verlag - ein Schelm wer Böses denkt, das Buch ist ja in der ersten Auflage auch schon immerhin 10Jahre alt ;-)
Die Markenbotschaft die bei den Fans ankommt ist allerdings: Wir brauchen keine Fans - Wir sind der Mittelpunkt. Dumm nur, dass es ohne die treuen Fans nie so weit gekommen wäre.

Und natürlich, wer hätte es auch anders erwartet, Doppel-Wobber http://www.doppel-wobber.de geht's gut, man hat das 10Jährige Jubiläum geschafft, aber die Prospekt-Datenbank ist nach wie vor offline, weil es der lahme Konzern aus Wolfsburg nicht auf die Reihe bekommt. Schade. Traurig, wenn man so etwas banales nicht in angemessener Zeit hinbekommt. Immerhin arbeiten dort Menschen tagein tagaus die jeden Monat viel Geld dafür kassieren sich um sowas zu kümmern. Und es sind mehr als eine Abteilung involviert: Rechtsabteilung, Marketing, PublicRelations, ClassicParts, und Co. Würde ich so arbeiten, wäre ich bald HarzIV Empfänger. Wobei, ich mache das hier alles KOSTENLOS in meiner raren Freizeit.
 

Saison 2013 Zwischenergebnis

Getreu dem Motto, "der April, der macht was er will" machten auch Mai und Juni weiter. Wir hatten bisweilen brauchbares Wetter, aber gerade an den zwei drei Tagen wo einschlägige Veranstaltungen stattfinden war es doch oft durchwachsen. Die Sonnenwende steht kurz bevor, also jetzt schonmal schnell die Weihnachtsgeschenke organisieren und das Batterieerhaltungs-Ladegerät parat legen ;-)

In der vw-resto Galerie findet Ihr schon mal Neuigkeiten vom 30. Maikäfer Treffen in Hannover, der 15th air-cooled show und dem 4. Kult-Blech Treffen in Geeste und Impressionen aus Wanroij, dem Budel Nachfolger des Internationalen Kever Weekends in den Niederlanden nahe der deutschen Grenze. Auch im Bereich OnTour gibt es ein kleines update. Wegen massiven Regens gibt’s leider keine Bilder vom Tuning-Treffen aus Mönchengladbach, organisiert von den lokalen VW und Opel (!) Clubs.

Kleinere Verbesserungen gibt es auch auf vw-resto.de hinsichtlich falsch angezeigter Elemente, langsamer Anzeige von Elementen, fehlerhafte oder tote Links wurden entfernt bzw. korrigiert wo möglich, etwas verbesserter usability und so weiter und sofort. Die Kommentarfunktion ist ja nun schon etwas länger online, jedoch wird sie meist durch Spammer belegt und Kommentare kommen per eMail rein. Solange es nicht überhand nimmt ;-) Sollten irgendwo Fehler auftauchen oder etwas nicht korrekt funktionieren, so bitte ich um Hinweise, man kann nicht immer alles mit jedem Browser testen und oft hängt es auch von den eigenen Einstellungen und Add-ons ab.

Und genau da hake ich mal beim nächsten Thema ein. Du fährst gerne zu "Fahrzeugevents", schießt auch ein paar Fotos und dazu schreibst Du gerne? Du hast aber keine eigene Webseite und willst dich damit auch nicht beschäftigen aber Deine Erlebnisse mitteilen? Dann werde doch Teil von vw-resto. Du hast keine Lust regelmäßig etwas zu schreiben und nur bei Bedarf oder einmalig  etwas zu veröffentlichen? Kein Problem, schicke einfach eine eMail und beschreibe was Du machen möchtest. Du wirst selbstverständlich als Autor genannt.

Bald geht es weiter, die Bug Show in Spa steht vor der Tür, diverse 24h Rennen auch, die Classic Days auf Schloß Dyck warten, das RE-BEETLE 2013 in Recklinghausen bekommt geiles Wetter, Dr.Mustang und die PowerDays geben sich in Grefrath die Klinke in die Hand und auch am Ring wartet der Oldtimer GrandPrix mit tollen Fahrzeugen auf eine Menge Besucher. Leider schafft man es nicht sich alles anzuschauen. Zum Glück gibts nächstes Jahr wieder eine neue Saison. Und was wäre ein Jahr ohne gute Vorsätze? Aber genug davon, wir haben ja gerade mal Juli... schon!

Die Classic Days 2013 – eine Nachlese

Viele kennen Sie, nur wenige waren bisher da, man hat vieles gehört: Die Classic Days auf Schloss Dyck. Woran liegts?

Möglicherweise an der Unbekanntheit des Orts: Jüchen. Wo zum Henker ist das? Jüchen ist ein kleines Örtchen im Rhein-Kreis Neuss (NE) und nur einen Steinwurf von der Stadtgrenze zu Mönchengladbach (MG) entfernt. Das Kuriose, vielen Menschen im Großraum NRW können MG oder NE nicht einordnen, das ist ja sooo weit weg. Das Gegenteil ist der Fall, vor allem weil diese Städte und Gemeinden sehr gut an das Autobahnnetz angeschlossen sind. Gut, den Gästen "von weiter weg" ist das egal wo der Ort ist, man stellt eher fest, dass es dort weniger Verkehrschaos wie in der Metropole Ruhrgebiet gibt und es anbindungstechnisch nicht so eine Einöde wie das Münsterland ist. Aber das wird nicht der Hauptgrund sein.

Sehr oft werden die Classic Days mit hohen Eintrittspreisen in Verbindung gebracht. Und das ist auch korrekt. Es erinnert manchmal an elitäre Veranstaltungen. In den vergangenen zwei Jahren wurden die Preise um über 35% angehoben. Nein, wir reden nicht von einem Sprung von 3€ auf 4€. Man hat mittlerweile die 30€ pro Tag erreicht. Da ist dann noch kein Getränk oder Essen dabei gewesen. Zwei Cola und ein Capri: 9,50€ bitte! Gut, man erhebt ein Pfand von 1€ auf die 0,33l Flasche. Ein Wunder, dass der Strohhalm nix kostet. In den vergangenen Jahren beklagten sich die normal sterblichen Besucher schon über die Preise, aber es war erträglich da viel geboten wurde. Man kann die Classic Days auch nur jedem mit etwas Benzin im Blut empfehlen, denn hier gibt es Fahrzeuge zu sehen, die man sonst nicht sieht und die auch sonst nicht auf normalen Veranstaltungen zu sehen sind. Auch weil diverse Stiftungen, Fahrzeughersteller und Museen hier Fahrzeuge zur Verfügung stellen. In diesem Jahr war jedoch alles anders, denn die OldtimerParkplätze auf dem Gelände platzten in diesem Jahr nicht auseinander, es war selbst nachmittags noch genug freier Parkraum zur Verfügung, die Seitengänge waren gänzlich leer. Schade.

Faktisch waren wenig Einzelgänger unterwegs, die Clubstände waren wie immer gefüllt. Von den Einzelgängern waren meist eher hochwertige Fahrzeuge unterwegs, Brot und Butter Autos waren in der Minderheit. Mit Ausnahme der Top Restaurierten. Schade.

Der Hammer war jedoch die Organisation. Die Hostessen und Ordner müssen alle mal eingewiesen werden – nicht nur in die Aufgaben! Eigentlich gab es nur Wichtigtuer und hohe Nasen neben widersprüchlichen Aussagen und persönlichen Meinungen. Man konnte ja im Vorfeld schon einiges über das neue Sicherheitskonzept lesen, aber hat nun mal nicht jeder Zeit dazu bzw. weiss genau wo welcher Platz und welcher Garten am Schloss sind. Eklig wird es nur, wenn die Camp-David-VIP-Fraktion da langlaufen darf wo der normale Besucher nicht rein kommt und einmal aussen rum geschickt wird. Schade.

Da ich in den vergangenen Jahren nie im Schloss, sprich im alten Fahrerlager, war, dachte ich mir, dieses mal gehste da mal zuerst hin. Denn immerhin ist es dieses Jahr umsonst, die Jahre zuvor wurde immer separat kassiert. Wie bereits erwähnt, wurden wir aussen rum geschickt, die VIPs durften frei passieren. Im Innenhof war jedoch nix los, ein paar ältere Bugatti und Konsorten die man draussen hätte sehen können. Viel Sponsoring von Mercedes für ein Lokal und eine Lounge – doch alles was hochnäsig und scheinbar nur mit der Camp-David-VIP-Karte angenehm zu geniessen. Ein Vollpfosten von Ordner meinte mich am Ende eines Durchgangs des Durchgangs Richtung Anfang zu verweisen, was deutlich länger gedauerter hätte als mich mit Kinderwagen einfach noch 3m gehen zu lassen. Ein älteres Gefährt auf Holzrädern musste angeschoben werden… Die gespiegelte Ignoranz meinerseits mit dem Kommentar zu meiner Frau "komm hier lang zu der ollen Mühle" hatte ihn dann doch verstummen lassen. Egal, es hat sich NICHT gelohnt zur alten Boxengasse zu gehen, denn wirklich Boxengasse war es nicht, es war nur Deko, ich weigere mich hier Show'n'Shine zu sagen. Schade.

Der anschliessende Rückweg durch den Garten war wenig spektakulär, vor allem weil bestimmte bekannte Fahrzeuge aus Museums und VIP Hand dort standen, für die dort bekanntermaßen nichts bezahlt wurde. Leider ist diese an sich schöne Veranstaltung zu einer VIP Laufschau und automobilistisch unbelasteten Zeitverweilveranstaltung geworden. Ich bin gerne bereit auch für eine gute Veranstaltung zu bezahlen, aber bitte, sie muß auch gut sein und mich nicht mit dem Gedanken nach Hause gehen lassen, nächstes Jahr Fahre ich nicht nach Schloss Dyck, vor allem nicht, wenn eine Parallelveranstaltung wie die BugShow in Spa stattfindet. Schade dass ich nicht da war. Schön dass ich weiss, was ich nächstes Jahr an dem WE machen werde!

Batterien und Akkumulatoren – Hier wohnt der Kupferwurm!

Die Batterie ist ein typisches Plug'n'Forget Teil – Einbauen und nicht wieder drum kümmern! Doch das rächt sich meistens immer dann, wenn es gerade so gar nicht passt. Denn ohne eine funktionierende Batterie, können wir unseren mehrrädrigen Freund nicht starten. Doch was macht die Batterie und warum  geht sie kaputt?

Die Batterie ist ein äußerst träger elektrischer Energiespeicher. Eine Batterie im Kraftfahrzeug besteht im Regelfall aus mehreren Zellen (6Stück je 2V) die in Reihe geschaltet sind um so die benutzte Spannung von 12V zu erhalten. Die Zellen sind klassisch mit Blei-Elektroden in Plattenform versehen die von Schwefelsäure umhüllt sind. Die positiv geladenen Platten bestehen im aufgeladenen Zustand aus Bleioxid, die negativ geladenen Platten bilden einen Bleischwamm (sog. Aktive Masse). Durch die Schwefelsäure reagieren beim Entladen (sprich: im Gebrauch wenn elektrische Energie benötigt wird) Blei und Bleioxid und bilden somit Bleisulfat und Wasser. Beim Laden der Batterie kehrt sich diese Reaktion entsprechend um. Der mittlerweile vorgeschriebene Gasauslass verhindert, dass eventuell entstehender Wasserstoff sich im Gehäuse sammelt und gezündet werden kann. Batterien dieser Bauart sind in der Normenserie der EN50342 genormt. Etwas detaillierter: Grundsätzlich besteht eine Zelle aus einem Plattenblock (Plus- und Minusplattensatz), aufgebaut aus Bleiplatten (Bleigitter und aktive Masse) und mikroporösem Isoliermaterial  (sog. Separatoren) das die verschieden gepolten Platten voneinander trennt. Als Elektrolyt dient Schwefelsäure (~37%), die den freien Zellraum und die Mikro-Poren von Platten und Separatoren ausfüllt. Die außenliegenden Endpole und die Zellen- und Plattenverbinder bestehen aus Blei. Die aktive Masse ist ein Gemisch aus Bleioxid, Blei, Wasser, Schwefelsäure, Kunststoff-Fasern und oft nicht näher spezifizierten zusätzlichen Materialien die beim erstmaligen laden durch den stattfindenden elektrochemischen Prozess aktiviert wird.

Der typische Zyklus einer Batterie sieht so aus, dass beim Start sehr viel Energie für einen recht kurzen Zeitraum von wenigen Sekunden benötigt wird, danach eine gewisse Grundlast für die notwendigen Verbraucher abgerufen wird, zeitgleich jedoch die Batterie über die Lichtmaschine nachgeladen wird. Da jedoch auch speziell im Winter oft mit Licht, heutzutage mit Sitzheizung, Heckscheibenheizung, Motor-Zuheizer, Radio, Endstufen und tausend Assistenten gefahren wird, erhöht sich der Energiebedarf extrem und für einen längeren Zeitraum. Hier ist die Lichtmaschine gefragt die Batterie wieder entsprechend schnell nachzuladen und die Verbraucher zu versorgen. Gerade im Kurzstreckenbetrieb und bei tiefen Temperaturen kommt dieses System an seine Grenzen. Ist die Batterie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vollständig aufladbar, kommt es zum Kollaps bzw. der Motor kann irgendwann nicht mehr gestartet werden. Die bereits erwähnte Reaktion der Schwefelsäure mit den Bleiplatten ist ein irreversibler Prozess, sprich Verlust- oder Verschleissbehaftet. Bitte nicht von der Irreversibilität verwirren lassen, denn man kann die Batterie ja aufladen, jedoch nicht mehr auf den vollen Ursprünglichen Wert. Jeder Lade- und Entladezyklus verschleißt die Batterie.

Batterien werden oft auch Starterbatterien genannt. Dies kommt daher, dass Batterien im Kraftfahrzeug die zum starten benutzt werden, einen sehr hohen Kaltstartstrom besitzen, den "normale" Batterien nicht haben. Batterien mit niedrigen Kaltstartstrom würde man als Starterbatterie sehr schnell zerstören.

Batterien unterscheiden sich im groben durch die Bauart, Bauform und die Leistungsdaten. Bei älteren Fahrzeugen als auch bei normalen jungen gebrauchten reicht eine klassische Batterie, man muß nur noch wissen welche Befestigung und Baugröße die Batterie hat und natürlich die Leistungsdaten um eine neue Batterie zu kaufen. Die Baumaße einer Batterie sind in DIN EN50342-2 (früher: DIN EN60095-2) beschrieben.

Startprobleme können aber auch von einer defekten oder zu kleinen Lichtmaschine kommen. Sollte diese nicht in der Lage sein, die Batterie während des Betriebs wieder ausreichend aufzuladen, reicht es am Ende nicht mehr zum starten.

Eine interessante Alternative stellen sogenannte EFB oder AGM Batterien dar. AGM Batterien sind verschlossene Batterien die eine Entgasung erst ab einem bestimmten Druck zulassen. Weiterhin ist das Elektrolyt in einem Glasfaservlies gebettet, was gerade dein Einsatz mit erhöhten Vibrationen bevorteilt. Nicht umsonst werden AGM Batterien mittlerweile standartmäßig bei namhaften Baumaschinen-Herstellern serienmäßig oder als Option eingesetzt bzw. angeboten.

Fahrer von Oldtimer, Youngtimern, Saisonfahrzeugen und Power-User sollten sich beim künftigen Batteriekauf für AGM Batterien entscheiden. Jeglicher Ärger mit tiefentladenen Batterien sollte sich so auf ein minimum reduzieren lassen. Natürlich sollte bei längerer Standzeit die Batterie abgeklemmt und/oder durch ein entsprechend geeignetes Ladegerät  unterstützt werden. Auch Fahrzeuge die öfter mit Startschwierigkeiten zu kämpfen haben und mit lahmen Gleichstromlichtmaschinen ausgestattet sind, kommen AGMs zu gute.

EFB Batterien sind einer Zwitterkategorie zuzuordnen, nicht umsonst heissen sie Enhanced Flooded Battery, also im weiteren Sinne eine verbesserte Nasszellenbatterie. Der Unterschied liegt im Separator, hier wird zusätzlich ein Polyester-Scrim zur Unterstüzung des Separator Materials benutzt. Wir wollen hoffen, dass Polyester Scrim kein neuer Anglizismus wird, denn es ist nichts anderes als ein Glasfasergewebe das aufgetragen wird. EFBs versprechen höhere Leistungsfähigkeit als Standard-Akkus, liegen preislich aber nicht so weit von AGMs entfernt, weshalb es sich empfiehlt eher auf AGMs zu gehen.

Auswirkungen von Start+Stopp Systemen

Der Motor muss statt der früher üblichen 30.000 bis 40.000 Startvorgänge in seinem Leben jetzt 200.000 bis 400.000 Start-Stopp-Vorgänge verkraften – je nach installierter Technik und individuellem Fahrprofil. Bei reinen Hybridfahrzeugen sind es sogar bis zu eine Million Startvorgänge. Diese Zunahme verändert natürlich das Lastkollektiv der Motorbauteile (z.B. Lager Kurbel- oder Nockenwelle) extrem. Geschmierte Teile wie Lager müssen viel öfter ein Mischreibungsgebiet durchlaufen, bevor ein stabiler hydrodynamischer Schmierfilm aufgebaut wurde. Mischreibung ist bei Gleitlagern besonders schädlich. Mischreibung tritt i.d.R. zu Beginn der Bewegung  auf, wenn die Gleitfläche noch nicht vollständig von einem Schmierfilm benetzt ist.

Besonders im PKW Segment stellen sich bei der Entwicklung ganz simple Fragen sind: Welche mit Öldruck gesteuerten Funktionen können aufrechterhalten werden, wenn der Motor nicht läuft und die Ölpumpe nicht fördert? Wie wird der elektrische Starter verbessert, damit der Startvorgang schneller erfolgt? Wo können (an sich oft gewünschte) träge drehende Massen verkleinert werden? Welche Auswirkungen gibt es auf das Gesamtsystem oder Subsysteme die direkt nichts mit der Start-Stop-Funktion zu tun haben? Wie sieht es mit der Kühlfunktion der Kühlwasser- und Ölkreisläufe aus? Können sich auf Dauer gefährliche Hot-Spots bilden?

Im Bereich der mobilen Arbeitsmaschinen sieht es meist etwas anders aus, hier ist jede Maschine anders und auch jeder Fahrer und Flottenbetreiber hat ein anderes Verständnis und andere Wünsche. Auch gibt es Maschinen die niemals den Motor stoppen dürfen oder können, da die Anwendung es verlangt. Aber das ist ein anderes Thema J

Das Sparpotenzial der Start-Stop-Technik war schon in den neunziger Jahren zum Beispiel im VW Golf III Ecomatic bekannt. Später waren der 3-Liter-Lupo und der LeichtbauMini Audi A2 mit dieser Technik serienmäßig ausgerüstet. Die zu dieser Zeit aus heutiger Sicht noch moderaten Kraftstoffpreise und auch die spürbaren Komfortschwächen verhinderten den Durchbruch zu der Zeit.

Neben der reinen Technik sind auch die Batterien selbst zum neuen Ziel der (Marken-)Werkstätten auserkoren worden. Denn durch die Statusüberwachung der Batterie gibt es ein neues Steuergerät in der Familie: Das Batterie Monitoring System (BMS). Allerdings ist es mit der Intelligenz nicht weit her, im Hintergrund sind überwiegend Vergleiche mit Datensammlungen und einer Menge Annahmen zu Grunde gelegt, die durchschnittlich öfter einen Batteriewechsel anzeigen als real notwendig. Der Hauptgrund ist, dass der OEM vermeiden will, dass das Start-Stop-System aktiv ist, aber den Motor nicht mehr aufgrund einer leeren Batterie gestartet werden kann. Gerade bei der immer noch relativ neuen Technik muß die Marktakzeptanz erstmal erarbeitet werden. Die Werkstätten freuen sich, denn der Do-It-Yourself Tausch der Batterie kommt mit dem resetten bzw. neuanlernen des BMS wieder an Kunden, die es schon lange nicht mehr gab. Konnte man sich das Spezialwerkzeug noch schlimmstenfalls selber bauen oder für kleines Geld kaufen, so sieht es mit den Testern anders aus. Wobei dies mit der Zeit bestimmt auch neue Tester für Batterie-Steuergeräte auf dem Markt schwemmen wird. Die Frage ist, für welchen Kurs? Warum sollte sich der Chinese mit der Entwicklung und Herstellung von Batterie-Testern beschäftigen, die er zu Hause noch gar nicht absetzen kann und für die es ausserhalb Festland-China auch erst einen sehr begrenzten Markt gibt?

Natürlich haben all diese tollen neuen Technologien auch Auswirkungen auf den Customizer. Es fängt schon an, wenn man aufgrund von Erweiterungen der HiFi Installation eine größere Batterie und/oder größere Generatoren (Lichtmaschinen) verbauen möchte. Mit BMS an Bord klappt das nicht so ohne weiteres, denn die Batterie muß passend zum BMS getauscht werden und viele Fahrzeuge lassen nur eine Batterietype zu. Auch ist es kritisch im Start-Stop-Betrieb höhere Leistung für musikalische Verstärkung und Multimedia (PC-Betrieb, Monitore, TV, Videokonsole, etc.) zur Verfügung zu stellen, da diese Anwendungen eher empfindlich auf Stromnetzschwankungen reagieren. Im schlimmsten Fall gehen die Geräte hart aus oder haben wenn das BMS nicht schnell genug war, die Batterie leer gesaugt. Auch bleibt es abzuwarten welche Kosten im künftigen Leben nach dem ersten oder zweiten Besitzer auftauchen, ob die dann heute teuren Fahrzeuge nicht eher die Ladenhüter werden, da enorme Reparaturkosten auf einen zu kommen. Dies wären dann die Schlachtfahrzeuge von übermorgen.

Ihr wollte mehr aus der Welt des Kupferwurms lesen? Dann schaut mal im Bereich Customizing rein, dort gibt es

Kupferwurm oder Kurzschluss? - Die Kraftfahrzeugelektrik, kein Buch mit sieben Siegeln

Autos zum selberfahren? Die Selbstfahrer-Union

Nein, wir machen keine Werbung zum Fremdfahren, aber vor ziemlich genau 43 Jahren, im März 1970, kaufte Volkswagen die Selbstfahrer Union und legte damit den Grundstein mit Europcar 1989 ein erfolgreiches Vermietgeschäftsmodell zu etablieren. Zehn Jahre später war Volkswagen alleiniger Anteilseigner an Europcar. Nun, wie das so ist, Europcar wurde 2006 an einen Investor verscheuert, da das Leasingmodell und das Rundumsorglospaket deutlich profitabler sind. Allerdings musste man so auch auf eine gute Quelle für Vergleichsfahrzeuge verzichten, denn so manches Wettbewerbsfahrzeug wurde vollständig zerlegt, wieder montiert und verkauft oder gleich verschrottet oder zu weiteren Tests missbraucht.

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Foto by http://www.oldtimer-mieten.net                     ...

Eine neuer Marktbereich blühte in den letzten Jahren auf, auch weil es eine gute Möglichkeit ist seine Fahrzeuge bewegt und lebendig zu halten und um Kosten zu senken: Das Oldtimer-Mieten! Das Vermittlungs-Portal Oldtimer-Mieten.net bietet Interessierten die Möglichkeiten gezielt nach Fahrzeug- und Eventtypen sowie Region/Postleitzahl nach Angeboten zu suchen bzw. ein Angebot zu schalten. Die Webseite liefert sehr viele Informationen rund um das Thema Oldtimer mieten, angefangen bei den Kosten, dem üblichen Angebot, Sicherheit nicht nur für Kinder, Hinweisen zur Abwicklung, etc. aber auch echte ungeschönte Vorteile und Nachteile beim Oldtimer-mieten für Mieter und Vermieter - Denn auch Vermieten ist nicht völlig ohne Risiko behaftet! Hier lauern genug (auch lokale nicht pauschalierbare) Stolperfallen bei der Zulassungsbehörde, dem Finanzamt, der Versicherung, der Gewerbeaufsicht und so weiter und sofort. Die Webseite bietet genug Ansatzpunkte um Spontan-Gesellschafter abzuschrecken :-) Ein äusserst positives Beispiel sei in Form von Oldie-Classics aus Mönchengladbach genannt mit einer sehr interessanten Fahrzeugauswahl von Brot und Butter Auto bis hin zum Luxus-Mobil.

Am Ende steht halt immer die Frage, rechnet es sich oder nicht und was möchte ich damit erreichen ausser Frust und Ärger zu erzeugen? Für Enthusiasten mit Sicherheit eher schlechte Wahl, für Neueinsteiger, Interessierte, Ausprobierer, Unbedarfte und Kulissenliebhaber wohl erste Wahl. Für Unternehmer ist es auf jedenfall mit Arbeit verbunden, bietet aber bei einem bestehendem Betrieb und Oldtimer interessante Ausbaumöglichkeiten. Hat zwar alles nichts mehr mit der Selbstahrer-Union von einst gemeinsam, zeigt aber trotz allem Potential auf!

 

Sparen beim Service - und es geht doch!

Nicht nur aktive Customizer sonder auch Fahrzeugliebhaber und Selberschrauber ärgern sich über steigende Kosten. Oft heisst es, billiger geht es nicht und das stimmt eben nur manchmal - aber nicht immer! Darum hier ein kleiner Versuch etwas mehr Licht in die Teilekiste zu werfen!

Fahrzeugservice kostet Geld. Daran gibt es nichts zu rütteln. Wer den Service selbst durchführt, kann am meisten sparen. Material muss aber trotzdem gekauft werden. Doch auch hier gibt es genug Einsparpotential.
Qualitativ hochwertige Produkte sind grundsätzlich notwendig. Wichtig ist, was zeichnet qualitativ hochwertige Produkte aus? Allein ein Markenname nicht - auch wenn dies die Platzhirsche einem glaubhaft machen wollen.

Ein Filterwechsel sollte entsprechend den Einbauanweisungen und vorgeschriebenen Wartungsintervallen der Fahrzeughersteller durchgeführt werden. Sorgfältiges Beachten des Anzugsdrehmoments bei Wechselfiltern, der sachgemäße Einbau von Dichtungen, sauberes Arbeiten, ohne die Reinseite zu verschmutzen, haben natürlich großen Einfluss auf die Wirkungsweise eines Filters und damit auf ein zuverlässiges und betriebssicheres Fahrzeug. Wer schonmal Filter getauscht hat, weiss auch warum man Filter regelmäßig tauschen sollte. Wobei beachtet werden sollte, allein die optische Verschmutzungsbeurteilung sagt noch nichts über die tatsächliche Verschmutzung im Sinne der Betriebsfähigkeit aus! Wann welcher Filter zu tauschen ist, sagt die Betriebs- oder Wartungsanleitung aus, genauso wann welches Fluid gewechselt werden sollte. Bei Unklarheiten zum letzten Wechsel lieber tauschen als einen defekt riskieren.

Im Regelfall macht man mit bekannten Marken nicht so viel verkehrt, doch auch hier gibt es neben verschiedenen Qualitätsniveaus auch schwarze Schafe. Leider sind die negativen Auswirkungen von qualitativ minderwertigen Filterprodukten meist nicht mit sofortigen Konsequenzen verbunden, sondern längerfristig angesiedelt. Viele Ersatzteile entsprechen jedoch nicht zwangsläufig der gleichen Lebensdauer wie der der Erstausrüstung. Wer glaubt, sich mit original-Herstellerteilen sicher versorgen zu können, der irrt. Je nach Anlaufphase werden vielleicht noch echte OE Produkte vertrieben, alsbald aber auf Zubehör-Qualität umgestellt. Bei vielen neuen Fahrzeugen werden seltenst neue Service-Komponenten verwendet. Meist sind es bereits vorhandene Teile und entpsrechend in echte Erstausrüstung und OE-Ersatzteilgeschäft eingestellt.

Es gibt jedoch auch manchmal genau das Gegenteil, das es sich lohnt auf gute Zubehörprodukte umzustellen die länger halten und womögliche preiswerter sind. Allerdings ist auch hier manchmal vorsicht geboten, oft wird nur eine HeavyDuty oder Schlechtwege oder Behörden oder Taxi-Ausführung verkauft, die es so auch von anderen Herstellern ggf. preiswerter gibt, weil sie eben nicht als besonders langlebig beworben werden. Qualitativ minderwertige Produkte erkennt man häufig an unsauber verklebten oder verschweissten Teilen und schlechter Passgenauigkeit. Vielleicht lässt sich noch erahnen ob die verwendete Gummimischung ähnlich ist oder ob die Materialien ähnlich sind. Vorsicht ist auf jedenfall geboten, wenn das neue Teil im Vergleich zum alten deutlich anders aussieht. Aber auch hier heisst es aufpassen, oftmals gibt es Verbesserungen die das Teil anders aussehen lassen, im einfachsten Fall hat z.B. die Dichtung eine andere Farbe oder die Beschichtungsart hat sich geändert.

Gerade beim Youngtimer kann man noch viel ohne große Action selbst erledigen. Der Einsatz von Spezialwerkzeug hält sich hier meist in Grenzen und die normalen Servicezugänge sind problemlos zu erreichen. Viel wichtiger ist es, nicht nur für Youngtimer, sich vorab zu informieren ob es irgendwo etwas besonderes zu beachten gibt. Neben den klassischen Jetzt mach ich's mir selbst Ratgebern hilft auch eine großen Forengemeinde mit. Man muß nicht neue Beiträge schreiben, das meiste ist bereits gesagt, man darf nur nicht alles für bare Münze nehmen und je nach Qualität des Forums auf verlässliche Einstellwerte achten.

Um auf das Thema sparen zurückzukommen, hier gibt es regional große Unterschiede, auch hinsichtlich Lagerverfügbarkeit, Beschaffungszeit und Spezialanfragen. Manch ein lokaler Händler hat alles da oder kann es sehr schnell beschaffen und das zu fairen Preisen. Andere hingegen stönen schon wenn der Kunde mit Auftrag droht, es könnte ja in Arbeit ausarten. Spannend wird es wenn das große Service oder Reparaturpaket benötigt wird, hier gibts lokal oftmals noch ein paar % extra, doch das ist die Stunde der online Teilehändler. Hier lässt sich doch einiges an Geld sparen, gerade wenn man genau weiss was man benötigt und es zeitlich planen kann. Die Abwicklung empfiehlt sich entweder direkt im Shop oder z.B. auf einschlägigen Auktionsplattformen wie eBay. Aber Achtung, die meisten Händler haben bei eBay höhere Preise als im eigenen Shop, da ebay extreme Provisionen verlangt, die der Händler umlegt. Manchmal gibt es allerdings sowohl im Shop als auch bei eBay Spezialangebote ohne Versandkosten oder mit Spezialrabatten, die sich ab und an lohnen können - jeder Euro zählt ;-) Wenn man jedoch nicht genau weiss, ob die bestellten Teile passen ist der (online) Versandhandel eher zweite Wahl. Wer die Teile an einem bestimmten Tag benötigt, ist auch mit dem (online) Versandhandel eher unglücklich als mit dem lokalen Händler, wobei einem auch der lokale Händler im Regen stehen lassen kann - was leider passiert! Alles in allem, vergleichen lohnt sich, aber bitte die Verhältnismäßigkeit beachten, denn 4h suchen für 1,80€ Ersparnis deutet auf zu viel Zeit hin...

Man muß sich im Grunde nur mal anschauen, wie die Preisgestaltung zu stande kommt. Mittlerweile reden wir partiell über Teile, die selbst heute noch in der Serie verbaut werden und kaum noch etwas kosten. Oftmals wird das gleiche Teil von "damals" bei der Schwestermarke, die technologisch ein oder zwei Generationen weiter zurück steht, in großen Stückzahlen weiter verwendet. Die Werkzeuge und Entwicklungskosten sind abgeschrieben, billiger gehts nicht mehr. Dies ist mit ein Grund, warum mit jeder neuen Generation neue Verschleissteile geschaffen werden. Denn rein mit dem Neuwagenverkauf lässt sich nicht mehr so viel verdienen, im Ersatzteilgeschäft sieht die prozentuale Gewinnmarge deutlich größer aus. Und neben den Ersatzteilen liegt den Fahrzeugherstellern auch viel daran, den Umsatz in der eigenen Werkstattkette zu generieren. Problematisch ist es jedoch, wenn die eigene Kette keine Ahnung mehr von den ehemaligen Brot und Butter Autos hat und vergeblich eine Diagnosebuchse sucht, damit einem der Tester sagt "Bitte Bremsbeläge tauschen"... Klar, bei einem aktuellen Fahrzeug liegt der typische Preisaufschlag auf die Herstellkosten bei 1.000% oder gut Faktor 10! Denn der OEM oder OES will Geld verdienen, die Verpackung muß stimmen, der Kunde will es überall verfügbar haben, d.h. Lagerkosten entstehen, die Großhändler will verdienen und der Einzelhändler möchte auch noch ein paar Münzen in der Tasche haben. Und genau hier setzen die Internethändler an. Doch auf ausgewählte Produkte wie Sensoren, Lager oder spezielle Sport-Teile werden noch größere Aufschläge beobachtet. Ganz großes Kino hat man bei Bremsanlagen, denn hier läuft vieles nur anders gelabelt und/oder kleiner Stückzahlen aus dem gleichen Rohteil vom Band und der übliche Preisaufschlag wird nochmal verdoppelt. Selbst bei "kleineren" Stückzahlen ist dies schon fast abartig - aber der Markt zahlt!

Natürlich werden sämtliche Bauteile eines Fahrzeugs auf eine bestimmte Lebensdauer ausgelegt. Unterschieden wird hier nach typischen Verschleissteilen (Serviceteile) und erreichen der Lebensdauer. Verschleissteile sind z.B. Stoßdämpfer die nach ca. 60.000-80.000km Verschleiss aufweisen, aber noch benutzbar sind. Folgen der Bennutzung sind z.B. Sägezahnbildung am Reifen, erhöhtes Geräuschaufkommen oder erhöhter Verschleiss von anderen Fahrwerkskomponenten durch öfteres ausreizen der Kinematik. Verschleissteile sind natürlich auch Bremsscheiben und Bremsbeläge die extrem von der Fahrweise abhängen, genauso wie die Kupplungsscheibe und das Ausrücklager. Ein Defekt hier sorgt meist für einen Totalausfall, der jedoch bei gewissenhafter Wartung meist vermeidbar gewesen wäre. Ein Teil am Ende seiner Lebensdauer ist z.B. ein Steuergerät der Komfortelektronik, dass eine theoretische Lebensdauer von 8Jahren aufweist. In die gleiche Kategorie fallen z.B. viele Sensoren oder Schweinwerfer. Ähnlich sieht es mit z.B. Einspritzdüsen aus, die je nach Motor (Otto/Diesel) gut 150.000/250.000km reproduzierbar halten müssen. Diese Teile verschleissen zwar, jedoch ist eine gewissen Lebensdauer vorhergesehen. Hier fahren die OEMs ähnliche aber verschiedene Konzepte, selbst innerhalb einer Marke. Die Teile sind auf eine bestimmte Lebensdauer durch die erwartete Belastung ausgelegt, bei Mehrfachverwendung kann es in einem Fahrzeug länger halten als normalerweise vorgesehen. Bei alten Fahrzeugen ist dieses Verhalten in der damaligen Entwicklung noch nicht so stark ausgeprägt gewesen.

Es lässt sich darüber streiten, ob die Nutzungssdauer eines Fahrzeugs deutlich länger war oder nicht. Früher wurde tendenziell weniger mit den Fahrzeugen gefahren. Die Anzahl der verschleissenden Teile war geringer und meist einfacher austauschbar. Heute werden Fahrzeuge deutlich häufiger und länger benutzt, sind komplizierter Aufgebaut (Emissionen und Sicherheit sei dank) und sind mitunter häufig schwerer, d.h. mit Aufwand = Geld zu tauschen. Wer nicht selbst schraubt, kauft dann meist eher neu. Jedoch ist zu beobachten, dass genau durch die Nutzungsänderung die großen Reparaturen erst später kommen, wo sich die Anschaffung eines neuen Vehikels lohnen könnte - man ist den Ärger ja los... Ein Indiz hierfür sind die tollen neuen Rundumsorglos-Serviceverträge die einem ein neues Fahrzeug für 99€ im Monat für die nächsten 36Monate verschaffen - und falls doch mal was ist, greift die Garantie. Aber meist sind diese Verträge an eine äußerst geringe Fahrleistung von 10.000km gekoppelt, so dass es nahezu auch keinen Verschleiss geben kann. Größere Laufleistungen machen sich in einer deutlich teureren monatlichen Rate bemerkbar. Für den Gebrauchwagenkäufer kann es hier jedoch schnell zum Disaster werden, doch mit diesem Wissen beim Hersteller und beim Händler werden diese Fahrzeuge auch meist "günstig" angeboten.

Diesen Beitrag findet man ab sofort auch bei den Reparaturinformationen

Der Radio Code - Abzocke beim Gebrauchten...

Heute mal etwas aus dem Nähkästchen, weil es aktuell ist. Wir haben unseren Alltags Seat Ibiza verkauft - an Murat*. Wie das nun mal ist, handelt der südosteuropäer gern und mit allen Tricks. Leider war ich nur bei der Fahrzeugbesichtigung dabei, bei der Abholung war ich unterwegs. Der zweite Satz den Murat sagt war "Wo ist Radio Code?" und alles lief aufgeschreckt hin und her. Telefonisch habe ich mich, nach 10min Warteschleife, nochmal bei Seat deutschland vergewissert: Es gibt einen Radio Code wie früher nicht mehr. Das Radio tauscht sich via CAN mit dem Fahrzeug aus und schaltet frei, oder eben auch nicht. Murat hat hier glatt 50€ abgezogen und war dabei sich zu verdünnisieren. Die Warteschleife bei Seat war jedoch nicht so lang, um Ihn aufzuhalten. Die 50€ hat er nicht bekommen!  *Name frei erfunden

Darum hier mal etwas zu Radio Codes, zu finden bei den Car&HiFi Basics http://www.vw-resto.de/customizing/knowhow/5

Radio Code
Mit eine der nervigsten Erfindungen ist der Radio Code. Ja, diese meist kleine lästige 4-stellige Ziffer die nach einem Batteriewechsel oder nach dem Winterschlaf/Sommerschlaf eingegeben werden will. Neuwagenfahrer werden ihn nicht kennen, würde ein Defekt doch eh in der Werkstatt dank Garantie und Serviceversprechen behoben werden. Eigentlich ist bei 80% aller Radios der Radio Code eh völlig sinnbefreit, da die Qualität und Ausstattung der Radios niemanden ernsthaft zum klauen anregt. Gerade bei den neuesten Fahrzeugmodellen passt nichts mehr untereinander. Im Hintergrund werkelt zwar nach wie vor ein DIN Schacht, aber vorne ist es futuristisch krum, so dass es optisch perfekt passt. Ganz speziell wird es bei Fahrzeugen, die sogar Fahrzeuginformationen oder die Klimasteuerung oder die Einparkhilfe ins Radio integriert haben. Keine Angst, integriert heisst hier nur, dass die Anzeige des Radios benutzt wird.

Der Radio Code ist weg - Was nun? Was tun?
Ruhig bleiben, denn schnell gehts nicht. Es gibt leider mehr als eine Möglichkeit und keine Regel.

Wer gar nicht weiter weiss, sollte als erstes ins Handbuch vom Fahrzeug bzw. vom Radio reinschauen. Hier ist meist erklärt ob das Radio einen Code hat, wo man ihn findet und wie man ihn eingibt.

Wer keinen Radio Code vom OEM Radio besitzt, kann sich beim OEM Händler bzw. der OEM Werkstatt des vertrauens helfen lassen. Mittlerweile gibt es nichts mehr umsonst, es ist zu erwarten, dass man ein paar Euros bezahlen muß. Heutzutage hat der Händler keine großartige Dokumentation mehr vom Fahrzeug, es läuft zentral abgelegt über die Hersteller-Server. Je nach Gerätegeneration kann der Händler direkt eine Anfrage stellen und erhält innerhalb weniger Minuten eine Antwort. Sollte dies nicht der Fall sein, dann muß schriftlich angefragt werden, bei manchen Marken ist sogar ein Eigentumsnachweis in Form einer Kopie des Fahrzeugbriefes notwendig...

Achtung bei neueren Volkswagen, Audi, Seat, Skoda und Co.! Die Radios sperren und entsperren sich selbsttätig beim anklemmen im Fahrzeug! Das Radio kommuniziert dabei über den CAN-Bus mit dem Motorsteuergerät oder dem Kombiinstrument um zu prüfen, ob es im richtigen Fahrzeug sitzt. Einen Radio Code gibt es nicht mehr! Sollte es Probleme geben, so wird der Radio Code zentral vom Händler abgefragt und in der Werkstatt eingegeben.

Achtung Teil Zwei! Es gibt gewiefte Gebrauchtwagenhändler bzw. Aufkäufer die stumpf nach dem Radio Code fragen und unwissende Verkäufer damit in die Irre führen. Ziel ist es den Kaufpreis dreist um 50-100€ zu drücken. Meist wird dieser Trick nicht am Besichtigungstag sondern am Abholtag aus der Schublade geholt. Lasst euch nicht auf diesen Deal ein! Im Falle des Falles, ruft den jeweiligen Service der Marke an und schildert "das Problem" dem Servicemitarbeiter. Der Händler wird von seiner Forderung schnellstmöglich abstand nehmen, spätestens wenn Ihr ihm das Telefon in die Hand drückt oder ihn bittet, sich doch selbst mit der Hotline auseinanderzusetzen.

Karl Kustomizer hingegen hat sich in den Tiefen des Netzes diverse Berechnungsprogramme organisiert, um das alte Schätzchen zum laufen zu bringen. Denn meist können weder der Händler bei älteren OEM Radios oder der Importeur bei Nachrüstradios weiterhelfen. Die meisten älteren Radios verwenden einfache Verschlüsselungsmethoden und Algorithmen um einen Radio Code zu generieren. Grundlage sind meist Serialnummern, Modellnummern, Materialnummern oder Auftragsnummern. Diese findet man auf einem Aufkleber auf dem Gehäuse des Radios. Oft gab es früher auch quasi root oder Admin-Codes um Radios neben dem eigentlichen Radio Code zu entsperren. Mit dem passenden Berechnungsprogramm kann man je nach Hersteller "seinen" Code generieren. Der Einsatz ist natürlich nur für den privaten gebrauch am eigenen Gerät erlaubt. Langfingern brauch man dies alles eh nicht erzählen - nicht dass sie es wissen, es ist ihnen ziemlich egal, denn decodieren macht jemand anderes...

 

Bye bye love... bye bye 2012...

Nein, Buddy Holly ist im Herzen still alive und vw-resto.de wirds auch weiterhin geben. Doch trotzdem, schon wieder neigt sich ein Jahr dem Ende zu. Ein Jahr? Tatsache, der vw-resto-Blog ist auch schon über ein Jahr dabei und freut sich über die stetig zunehmende Leserschaft! Ich möchte dafür DANKE sagen! Ziel des Blogs war und ist es nicht tagesaktuell Beiträge zu veröffentlichen. Getreu dem Motto, klein aber fein wird hier möglichst regelmäßig zu aktuellen Themen rund um die vierrädrigen Freunde Stellung bezogen. Wie erfolgreich und aufmerksam gelesen und verbreitet wird, wurde mir zu einem späteren Zeitpunkt am Blogbeitrag vom 15.07.2012 bewusst, als ich diesen im Oktober durch den Abmahnskandal von Volkswagen gegen Doppel-Wobber in jedem berichtendem Forum wahr nahm. Wie interessiert die Menschen sind, zeigt auch die stetig wachsende Gemeinde der Liker auf Facebook. Welches Ausmaß bzw. welche Reichweite ich innerhalb weniger Monate hatte, wurde mir beim anschliessenden Shitstorm auf die Facebookseite von Volkswagen bewusst. Eins ist klar, solange keine (öffentlichen) Konsequenzen seitens Volkswagen daraus gezogen werden, wird der Volkswahn auch nicht sterben! Ich glaube wir sollten wirklich einen Anti-Auto-Club gründen und öffentlich gegen solchen Größenwahn "Werbung" machen. Aber es wurde auch über allerlei gutes Berichtet, so z.B. über die Fettlebigkeit neumodischer Fahrzeuge (Stichwort Leistungsgewicht) oder dem Revival von Budel das künftig in Wanroij stattfindet sowie von Ankündigungen über Änderungen hier auf der Seite. Natürlich habe ich mir viel für vw-resto in 2012 vorgenommen, einiges auch umgesetzt, anderes aber auch aufgrund familiärer und beruflicher Verpflichtungen zeitlich einfach nicht umsetzen können! Aber auch hier verspreche ich gute Vorsätze für 2013: Besseres Zeitmanagement, besseres Equipment um Ideen schneller umzusetzen und mehr Transparenz, denn der ein oder andere fragt sich mit Sicherheit, wer zum Henker ist dieser Blogger eigentlich? Darum, stay tuned and follow up!

Anregungen und Kritik sind jederzeit willkommen, natürlich solange sie konstruktiv sind. Alles andere macht wenig Sinn. Wer für Fahrzeuge und all das Drumherum nichts übrig hat, für den ist das hier leider der falsche Platz. Auch kann ich nur darum bitten, mir eure Termine, Links oder Themenwünsche zu schicken um sie hier online zu stellen bzw. zu erarbeiten. Thematisch passende Gastbeiträge und Ergänzungen sind herzlich willkommen! In diesem Sinne wünscht vw-resto.de ein frohes neues Jahr, einen guten Start in die Saison und verbleibt mit Fehlzündungen und freundlicher Lichthupe sowie einem Hang Loose... ;o)

Happy New Year to all customizing friends which are not only aircooled!

Weihnachten in der Neuzeit

Was wäre, wenn Weihnachten nicht vor über 2000 Jahren, sondern heute stattgefunden hätte?

24.12.2012 - DPA: Säugling in Stall gefunden – Polizei und Jugendamt ermitteln
Schreiner aus Nazareth und unmündige Mutter vorläufig festgenommen


BETHLEHEM, JUDÄA – In den frühen Morgenstunden wurden die Behörden von einem besorgten Bürger alarmiert. Er hatte eine junge Familie entdeckt, die in einem Stall haust. Bei Ankunft fanden die Beamten des Sozialdienstes, die durch Polizeibeamte unterstützt wurden, einen Säugling, der von seiner erst 14-jährigen Mutter, einer gewissen Maria H. aus Nazareth, in Stoffstreifen gewickelt in eine Futterkrippe gelegt worden war.

Bei der Festnahme von Mutter und Kind versuchte ein Mann, der später als Joseph H., ebenfalls aus Nazareth identifiziert wurde, die Sozialarbeiter abzuhalten. Joseph, unterstützt von anwesenden Hirten, sowie drei unidentifizierten Ausländern, wollte die Mitnahme des Kindes unterbinden, wurde aber von der Polizei daran gehindert.

Festgenommen wurden auch die drei Ausländer, die sich als “weise Männer” eines östlichen Landes bezeichneten. Sowohl das Innenministerium als auch der Zoll sind auf der Suche nach Hinweisen über die Herkunft dieser drei Männer, die sich anscheinend illegal im Land aufhalten. Ein Sprecher der Polizei teilte mit, dass sie keinerlei Identifikation bei sich trugen, aber in Besitz von Gold, sowie von einigen möglicherweise verbotenen Substanzen waren. Sie widersetzten sich der Festnahme und behaupteten, Gott habe ihnen angetragen, sofort nach Hause zu gehen und jeden Kontakt mit offiziellen Stellen zu vermeiden. Die mitgeführten Chemikalien wurden zur weiteren Untersuchung in das Kriminallabor geschickt.

Der Aufenthaltsort des Säuglings wird bis auf weiteres nicht bekannt gegeben. Eine schnelle Klärung des ganzen Falls scheint sehr zweifelhaft. Auf Rückfragen teilte eine Mitarbeiterin des Sozialamts mit: “Der Vater ist mittleren Alters und die Mutter ist definitiv noch nicht volljährig. Wir prüfen gerade mit den Behörden in Nazareth, in welcher Beziehung die beiden zueinander stehen.”

Maria ist im Kreiskrankenhaus in Bethlehem zur medizinischen und psychiatrischen Untersuchungen. Sie kann mit einer Anklage rechnen. Weil sie behauptet, sie wäre noch Jungfrau und der Säugling stamme von Gott, wird ihr geistiger Zustand näher unter die Lupe genommen. In einer offiziellen Mitteilung des Leiters der Psychiatrie steht: “Mir steht nicht zu, den Leuten zu sagen, was sie glauben sollen, aber wenn dieser Glaube dazu führt, dass – wie in diesem Fall – ein Neugeborenes gefährdet wird, muss man diese Leute als gefährlich einstufen. Die Tatsache, dass Drogen, die vermutlich von den anwesenden Ausländern verteilt wurden, vor Ort waren, trägt nicht dazu bei, Vertrauen zu erwecken. Ich bin mir jedoch sicher, dass alle Beteiligten mit der nötigen Behandlung in ein paar Jahren wieder normale Mitglieder unserer Gesellschaft werden können.”

Zu guter Letzt erreicht uns noch diese Info: Die anwesenden Hirten behaupteten übereinstimmend, dass ihnen ein großer Mann in einem weißen Nachthemd mit Flügeln (!) auf dem Rücken befohlen hätte, den Stall aufzusuchen und das Neugeborene zu seinem Geburtstag hoch leben zu lassen. Dazu meinte ein Sprecher der Drogenfahndung: “Das ist so ziemlich die dümmste Ausrede vollgekiffter Junkies, die ich je gehört habe.”

VW Käfer und Porsche 356 im langjährigen rostigen Winterschlaf

Leider wäre es, sollte die Geschichte heute neu geschrieben werden, wirklich so, dem Wahnsinn sei Dank. Danke werte Terroristen, Danke werte Politiker und Militaristen, Danke werte Polizisten, Dank an alle Spinner die dafür sorgen, dass solch eine an sich reelle Geschichte sehr traurig wird. Nichtsdestotrotz, vw-resto.de wünscht frohe Weihnachten und ein paar erholsame Tage, auch wenn Weihnachten dieses Jahr musikalisch kein let it snow sondern eher ein felice navidad wird!

http://www.youtube.com/watch?v=xMtuVP8Mj4o

 

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